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Zustaendigkeit-Amtsgerichte-Beschluss

Umfangreichere Zuständigkeit der Amtsgerichte

16. Oktober 2025/in Zivilrecht
Mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte erweitert die Bundesregierung ab 2026 die Kompetenzen der Amtsgerichte deutlich. Doch was genau ändert sich, welche Vorteile bringt die Reform für Bürgerinnen und Bürger – und welche Ausnahmen bleiben bestehen? In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Punkte kompakt und verständlich zusammen.

Was wurde rund um die Zuständigkeit der Amtsgerichte beschlossen?

Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte beschlossen.
Ziel der Änderung: Die Bürgernähe durch eine umfangreichere Zuständigkeit der Amtsgerichte zu stärken.

🏛️ Mehr Bürgernähe und geringere Kosten

Durch eine größere Ortsnähe der Amtsgerichte sollen Zeit, Reisekosten und auch Anwaltskosten eingespart werden, da vor den Amtsgerichten keine Anwaltspflicht gilt.
Anwaltschaftlich vertreten lassen muss sich der Bürger nur vor den Landgerichten.

📅 Neue Regelung gilt ab 1. Januar 2026

Die Streitwertänderung gilt ab 1. Januar 2026.

⚖️ Besondere Zuständigkeiten bleiben bestehen

Unabhängig vom Streitwert sind weiterhin folgende Zuständigkeiten festgesetzt:
– Wohnraummietsachen immer beim Amtsgericht
– Amtshaftungsansprüche immer beim Landgericht
– für nachbarrechtliche Streitigkeiten gilt, jedenfalls in Bayern, das vorgeschaltete Schlichtungsverfahren.

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