Mit dem Wirtschaftsstrafrecht werden Fehlverhalten von Unternehmen und deren Mitarbeitern im wirtschaftlichen Verkehr geahndet.
Ob bei Bankrott, Insolvenzverschleppung, Untreue oder Betrug – mit Erfahrung und Kompetenz stehe ich Ihnen im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und den Normen aus dem Strafgesetzbuch als Fachanwalt für Strafrecht zur Seite.
Gemeinsam wägen wir Ihre Möglichkeiten ab und versuchen Ihren Schaden zu begrenzen.
BANKROTT
Ihnen droht die Zahlungsunfähigkeit oder wird ein Delikt nach dem §283 StGB vorgeworfen? Kontaktieren Sie mich! Als Insolvenzanwalt kenne ich Ihre Rechte, berate sie im Bezug auf Sanierung und vertrete Sie vor Gericht in allen Instanzen.