Bußgeld bei Verstoß gegen Dieselfahrverbot
Am 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht ein lange erwartetes und gefürchtetes Urteil über die Zulässigkeit von Dieselfahrverboten gefällt.
Was wurde entschieden?
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27.02.2018 grundsätzlich die Frage bejaht, ob es aufgrund von Emissionsgrenzwertüberschreitungen bei NO2 einen Anspruch auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben kann.
Solche Fahrverbote können mit Zeichen 251 aus der Anlage 2 zu § 41 StVO mit dem Zusatzzeichen „gilt nur für Diesel“ beschildert werden, dessen Verletzung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Was bedeutet das?
Wird in Straßen oder Straßenabschnitten eine Emissionsgrenzwertüberschreitung festgestellt, und ein Dieselfahrverbot stellt die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte dar, ist ein Dieselfahrverbot möglich.
Sie erkennen Dieselfahrverbote an der Beschilderung (siehe Bild):
In welchen Städten gibt es bereits in gewissen Zonen Dieselverbote?
Dieselfahrverbote werden vorallem in Großstädten und Ballungszentren in Form sogenannter Umweltzonen erwartet. Bereits umgesetzte Fahrverbote lassen sich in Düsseldorf, München, Stuttgart und auch Hamburg finden.
Was passiert bei einer Missachtung des Dieselfahrverbots?
Wer eine Umweltzone ohne gültige Plakette befährt, ob Benziner oder Diesel, hat grundsätzlich ein Bußgeld von 80€ zu erwarten.