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Cannabis-Legalisierung-Europa-Jugendschutz

Die Cannabis-Legalisierung und der Jugendschutz – Ein Blick nach Europa

3. Februar 2023/in Strafrecht

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland und damit, die Entkriminalisierung des privaten Cannabis-Konsums, rücken immer näher.
Wie bereits im letzten Beitrag „Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland“ erläutert, wurde im Oktober 2022 ein Eckpunkte-Papier rund um das Legalisierungsvorhaben aufgesetzt.

Doch wie entwickelt sich die Anzahl der Konsumenten nach einer Entkriminalisierung? Und wie sieht es dabei mit dem Jugendschutz aus?

In diesem Beitrag möchten wir die Erfahrungen zweier europäischer Länder betrachten, die schon seit längerer Zeit einen deutlich liberaleren Umgang mit Cannabis pflegen.

1. Ein Blick in die Niederlande

In den Niederlanden wird der Besitz von 5 Gramm Cannabis und maximal 5 Cannabis-Pflanzen nicht strafrechtlich verfolgt.
Studien kommen zum Ergebnis, dass die Entkriminalisierung keinen nennenswerten Einfluss auf das Konsumverhalten hat.

2. Ein Blick nach Portugal

In Portugal gilt der Besitz einer geringen Menge (bis zu 10 Tagesrationen) Cannabis als Ordnungswidrigkeit.
Die Entkriminalisierung hatte ebenfalls nur geringen Einfluss auf die Anzahl der Konsumenten, gleichzeitig stieg aber die Zahl der Drogenabhängigen, die sich in medizinische Behandlung begaben.

Mein Fazit:

> Kein Anstieg des Konsums
Die Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass ein Verzicht der strafrechtlichen Kontrolle des Cannabis-Konsums nicht zu einem Anstieg des Konsums führt.

> Prävention und Aufklärung statt Kriminalisierung
Eine Legalisierung von Cannabis sollte in jedem Falle durch Präventionsangebote und Aufklärungs-Kampagnen begleitet werden.
Denn es ist auf jeden Fall erforderlich darauf hinzuweisen, dass die Substanz Cannabis nicht verharmlost werden darf.

Sie benötigen Hilfe bezüglich eines Cannabis-Delikts?
Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an mich.

Sie erreichen meine Kanzlei telefonisch unter 0821/515109 oder per E-Mail an kontakt@anwalt-augsburg-strafrecht.de.

Ihr Rechtsanwalt Dietmar Geßler
Fachanwalt für Strafrecht

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