Das Cannabisgesetz 2024: Die Tilgung früherer Verurteilungen und die aktuellen Regelungen im Überblick
In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte kompakt und rechtssicher.
Legaler Besitz und Eigenanbau laut Cannabisgesetz (CanG) 2024
Seit dem 1. April 2024 dürfen volljährige Personen gemäß § 3 KCanG unter bestimmten Bedingungen Cannabis besitzen und anbauen:
- Bis zu 25 g Cannabis im öffentlichen Raum
- Bis zu 50 g Cannabis im privaten Raum
- Drei lebende Cannabispflanzen pro volljährige Person
Aber Achtung: Die Legalisierung gilt nur für Personen ab 18 Jahren. Der unerlaubte Handel ohne Lizenz bleibt weiterhin nach § 29 BtMG strafbar.
Neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
Für Konsumenten von Cannabis gilt seit dem 22. August 2024 ein gesetzlich festgelegter Grenzwert für den Straßenverkehr:
- 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a StVG) – vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol
- Kein gleichzeitiger Konsum von Alkohol und Cannabis erlaubt (§ 2a StVG)
Tilgung früherer Cannabis-Verurteilungen
Das Cannabisgesetz 2024 sieht die Möglichkeit vor, frühere Verurteilungen zu tilgen, wenn die zugrundeliegenden Handlungen nicht mehr strafbar sind:
- Tilgung möglich, wenn keine Strafbarkeit mehr besteht (§ 42 KCanG)
- Nicht vollstreckte Strafen werden gemäß Art. 316p i.V.m. Art. 31 EGStGB nicht mehr vollstreckt
- Keine automatische Amnestie, sondern Einzelfallprüfung
Die Staatsanwaltschaft prüft auf Antrag (§ 41 KCanG) oder von Amts wegen die Tilgungsfähigkeit. Bei positivem Ergebnis erfolgt die Löschung durch die Registerbehörde. Ablehnungen werden schriftlich begründet.
Was bedeutet das für Betroffene?
Für viele Menschen eröffnet das Cannabisgesetz 2024 die Möglichkeit, belastende Einträge aus dem Bundeszentralregister entfernen zu lassen – ein wichtiger Schritt zur gesellschaftlichen Rehabilitierung. Gleichzeitig gelten klare Regeln für Besitz und Verkehrssicherheit, die es zu beachten gilt.
Sie sind betroffen oder haben Fragen zum Cannabisgesetz 2024?
Als Fachanwalt für Strafrecht berate ich Sie diskret und kompetent zu allen rechtlichen Fragen rund um Tilgung, Verurteilungen und neue Besitzregelungen.
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