kontakt@anwalt-augsburg-strafrecht.de        0821/515109   Jetzt anfragen
Rechtsanwalt Dietmar Geßler
  • HOME
  • KANZLEI
  • RECHTSGEBIETE
    • Strafrecht
    • Verkehrsrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Zivilrecht
  • BLOG
  • KONTAKT
  • Menü
daten-auskunft-loeschung-polizei

Auskunft & Löschung – Ihre Daten bei Polizei und Staatsanwaltschaft

17. Februar 2020/in Strafrecht /von Dietmar Geßler

Sie wurden von der Polizei aufgehalten, es wurde gegen Sie ermittelt oder Strafanzeige gestellt? Dann sind Ihre Daten nun vermutlich in den polizeilichen und/oder staatsanwaltschaftlichen Datenbanken gespeichert.
Hierzu bekomme ich von meinen Klienten häufiger folgende Fragen gestellt:

Dürfen die Behörden meine Daten im Rahmen des Datenschutzes so einfach speichern? Wenn ja, welche genau? Und wie lange eigentlich?

In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen deshalb einen kurzen Überblick über Ihre Auskunfts und Löschungsansprüche im Zusammenhang mit den polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Datenbanken geben.

Wann werden Daten bei Polizei und Staatsanwaltschaft gespeichert?

In den staatsanwaltschaftlichen Datenbanken werden sämtliche Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zusammen mit den konkreten Angaben zum jeweiligen Strafverfahren gespeichert und zwar unabhängig davon, ob das strafrechtliche Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO oder wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 oder 153 a StPO eingestellt wurde.

Gemäß § 483 StPO dürfen die Strafverfolgungsbehörden personenbezogene Daten in Dateien speichern, soweit dies für die Zwecke des Strafverfahrens erforderlich ist. Was genau gespeichert wird, legt die jeweilige Staatsanwaltschaft selbst fest. Dazu gehören insbesondere die Personendaten des Beschuldigten, die nähere Bezeichnung der Straftaten nach Tatzeit, Tatort und Höhe etwaiger Schäden, sowie die Verfahrenserledigung (§ 484 StPO).

Wie lange dürfen diese Daten gespeichert werden?

Die Höchstdauer der Datenspeicherung ergibt sich aus § 489 StPO. Die Datenlöschung muss nach Ablauf bestimmter Prüffristen, die zwischen zwei und zehn Jahren liegen, überprüft und die Daten gegebenenfalls gelöscht werden.
So beträgt die Prüffrist zur Datenlöschung z.B. bei Beschuldigten, die zur Tatzeit das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatten, zehn Jahre, und bei Jugendlichen fünf Jahre.

Kann man als Betroffener herausfinden, ob und welche Daten bei Polizei und Staatsanwaltschaft gespeichert wurden?

Als Betroffener steht Ihnen ein Auskunftsanspruch zu den über Sie gespeicherten Daten zu. Hierzu können Sie ein Auskunftsverlangen bei der verantwortlichen Stelle stellen.

Sie haben Anhaltspunkte dafür, dass unzutreffende oder veraltete Daten über Sie in den staatsanwaltschaftlichen Datenbanken MESTA oder Web.StA oder dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) – auch SISY genannt – beim Bundesamt für Justiz gespeichert sind?

In diesem Fall empfehle ich zunächst ein Auskunftsverlangen zu stellen und gegebenenfalls eine Löschung der Daten zu beantragen.

Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.
Kontaktieren Sie meine Kanzlei telefonisch unter 0821/515109 oder per E-Mail an kontakt@anwalt-augsburg-strafrecht.de.

Ihr Rechtsanwalt Dietmar Geßler

Schlagworte: Auskunftsanspruch, Daten, Fachanwalt für Strafrecht, Löschungsanspruch, MESTA, SISY, staatsanwaltschaftliche Datenbank, Strafrecht Anwalt Augsburg, Web.StA, ZStV
https://anwalt-augsburg-strafrecht.de/wp-content/uploads/2020/02/daten-auskunft-loeschung-polizei.jpg 557 1231 Dietmar Geßler /wp-content/uploads/2018/06/logo-geßler-header.png Dietmar Geßler2020-02-17 14:28:352020-02-17 14:42:26Auskunft & Löschung - Ihre Daten bei Polizei und Staatsanwaltschaft
Das könnte Sie auch interessieren
DNA-Reihenuntersuchung DNA-Reihenuntersuchung nur nach schriftlicher Einwilligung möglich
diebstahl-arten-strafmass Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl - Die Unterschiede im Strafmaß
sexualstrafrechtsreform Nein heißt Nein - Die Sexualstrafrechtsreform und ihre Auswirkungen

NEUIGKEITEN

  • Impfausweise Faelschung neue Tatbestaende StGBNeue Tatbestände für unrichtige Impfausweise im StGB10. März 2022 - 9:46 am
  • DNA-ReihenuntersuchungDNA-Reihenuntersuchung nur nach schriftlicher Einwilligung möglich13. Dezember 2021 - 3:42 pm
  • Warnschild Eltern haften fuer ihre KinderEltern haften für ihre Kinder – oder nicht?18. Oktober 2021 - 4:55 pm

KATEGORIEN

  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht

SCHLAGWÖRTER

anwalt augsburg strafrecht anwalt augsburg verkehrsrecht Anwalt Corona Verstoß Bußgeld Anwalt Drogenkonsum Anwalt für Drogen am Steuer Anwalt Strafe Corona Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung BayIfSMV BGH Bundesgerichtshof Bußgeld Bußgeldbescheid prüfen lassen Bußgelder dashcam Dashcam als Beweismittel Dieselfahrverbot Dieselfahrverbot Anwalt Dieselfahrverbot Augsburg Dieselverbot drogen drogen am steuer drogenkonsum Entzug der Fahrerlaubnis Fachanwalt für Strafrecht Fahrverbot MPU Nein heißt Nein rechtsanwalt augsburg rechtsanwalt augsburg verkehrsrecht Rechtsanwalt Sexualstrafrecht Sexualstrafrecht Augsburg Sexualstrafrechtsreform sexuelle Selbstbestimmung Strafrecht Strafrecht Anwalt Augsburg Strafrecht Augsburg Unfallhaftpflichtprozess verkehrskontrolle Verkehrsrecht Verkehrsrecht Anwalt. verkehrsrecht vs datenschutz Vewaltungsrecht Waffengesetz Waffenrecht § 177 StGB

Dietmar Geßler Augsburg Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Ludwigstraße 13
86152 Augsburg

Über die Kanzlei

Mit meiner langjährigen Erfahrung und hoher Beratungskompetenz bin ich Ihr zuverlässiger Partner, wenn Sie um Ihr Recht kämpfen.

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zivilrecht

Neuigkeiten

  • Impfausweise Faelschung neue Tatbestaende StGBNeue Tatbestände für unrichtige Impfausweise im StGB10. März 2022 - 9:46 am
  • DNA-ReihenuntersuchungDNA-Reihenuntersuchung nur nach schriftlicher Einwilligung möglich13. Dezember 2021 - 3:42 pm
  • Warnschild Eltern haften fuer ihre KinderEltern haften für ihre Kinder – oder nicht?18. Oktober 2021 - 4:55 pm
© Copyright 2022 RA Geßler // made by Imagewunder
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
Nach oben scrollen
Diese Webseite nutzt Cookies für Funktions-, Werbe- und Statistikzwecke.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir dafür Cookies verwenden? (Sie können Ihre Entscheidung jederzeit widerrufen)
Datenschutz - Impressum
AkzeptierenAblehnen
Deaktivieren