BGH: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Am 15. Mai 2018 war es soweit, mit dem Urteil Az.: VI ZR 233/17 hatte es ein Streit um die Nutzung von Dashcamaufnahmen zur Klärung eines Unfallhergangs vor die höchste deutsche gerichtliche Instanz, den Bundesgerichtshof geschafft. Nun lagen also alle Augen auf dem VI. Zivilsenat des BGH, welcher eine Entscheidung über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess zu treffen hatte.
Was war passiert?
Beim Linksabbiegen innerorts waren zwei Fahrzeuge auf nebeneinanderliegenden Linksabbiegerspuren kollidiert. Es entstand ein Streit darüber, welcher der beiden Fahrer die Kollision herbeigeführt hätte.
Eine der beiden Parteien, der spätere Kläger, hatte die Fahrt vor der Kollision und die Kollision selbst mithilfe einer im Fahrzeug angebrachten Dashcam aufgezeichnet und damit einen Beweis seiner Unschuld.
Das Amtsgericht erlegte dem Kläger die Hälfte des Gesamtschadens aufgrund fehlender Beweise auf und akzeptierte die Dashcam nicht als Beweismittel. Auch das Landgericht wies die Berufung des Klägers zurück und verwies auf das Beweisverwertungsverbot aufgrund eines Verstoßes gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Im Mai 2018 schließlich ging der Kläger an den Bundesgerichtshof (Urteil: Az.: VI ZR 233/17). Der BGH entschied, dass Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen zulässig seien. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht, da der Unfallbeteiligte aber ohnehin Angaben zu seiner Person, Versicherung und Führerschein machen müsse, sei dies nachrangig.
Der Bundesgerichtshof hat die Verwendung von sogenannten Dashcams damit aber nicht schrankenlos gestattet, vielmehr hatte er in seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass Dashcams nur eine kurze Aufzeichnung des unmittelbaren Verkehrsgeschehens machen dürften und durch ein ständiges Überschreiben in kurzen Abständen der Datenschutz gewahrt bleiben müsse. Das Auslösen einer dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeugs sei technisch möglich und dann wohl auch zulässig.
Was heißt das für Sie?
Grundsätzlich werden Aufnahmen von Dashcams in Prozessen, bei welchen die Schuld bei einem Verkehrsunfall geklärt werden soll, akzeptiert.
Wer allerdings eine solche Dashcam in seinem Auto installieren möchte, darf diese nicht dauerhaft während der Fahrt aufnehmen lassen. Die Dashcam muss so eingestellt sein, dass sie die gepeicherten Daten ca. alle 5 min überschreibt und bei einem Unfall durch eine Art „Ruckeln“ die Aufnahme angehalten und der Unfallhergang gepeichert wird.