Drogen am Steuer – was nun?
Die Einnahme von Drogen und das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges schließen sich aus.
Sollte es trotzdem zu einem Drogenkonsum gekommen sein und Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, beachten Sie bitte folgendes:
1. Halten Sie an und händigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Führerschein) aus.
2. Beantworten Sie keine Fragen zu Alkohol- oder Drogenkonsum, da aus Ihren Antworten später negative Rückschlüsse insbesondere auch in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis gezogen werden können.
3. Wirken Sie nicht an den freiwilligen Vortests (Test zur Motorik und Koordination, Mehrfachfragen usw.) mit, da die Bewertung dieser Tests sehr subjektiv ist.
4. Wird eine Blutentnahme angeordnet, so sind Sie gemäß § 81 a StPO verpflichtet daran mitzuwirken, fragen Sie aber nach, wer die Anordnung (Richter, Staatsanwalt, Polizeibeamter) erlassen hat.
Strafrechtliche Folgen bei Drogen am Steuer
Im Gegensatz zum Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine gesetzlichen Grenzwerte, die die Tat als Ordnungswidrigkeit oder Straftat qualifizieren. Lediglich bei Cannabis hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.12.2004 (BverfG 1, Bvr 2652/03) den Grenzwert einer THC-Konzentration im Blut von 1 ng/ml bestätigt. Bei einer THC-Konzentration im Blut unter 1 ng/ml liegt weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn keine Ausfallerscheinung aufgetreten sind. Bei Grenzwerten über 1 ng/ml liegt mindestens eine Ordnungswidrigkeit nach 24 a Abs. 2 StVG vor.
Nach dem seit 01.05.2014 geltenden Bußgeldkatalog gelten für Ersttäter folgende Sanktionen:
500,00 € Geldbuße, 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot
Wiederholungstäter:
1.000,00 € Geldbuße, 2 Punkte im Fahreignungsregister, 3 Monate Fahrverbot
Bei Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen liegt eine Straftat gemäß § 316 StGB und wenn es zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs gekommen ist gemäß § 315 c StGB vor.
In diesem Fall drohen Freiheitsstrafen oder Geldstrafen, abhängig von der Konzentration der Drogen im Blut, den Fahrauffälligkeiten und den Gefährdungen. Daneben ist mit einem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 10 Monate und eine Eintragung von 2 bzw. 3 Punkten ins Fahreignungsregister zu rechnen.
Verwaltungsrechtliche Folgen bei Drogen am Steuer
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen ist mit einer verwaltungsrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen. An die Wiedererteilung sind nicht unerhebliche Anforderungen gestellt (MPU-Gutachten usw.), lesen Sie hierzu den demnächst folgenden Blogbeitrag.