DNA-Reihenuntersuchung nur nach schriftlicher Einwilligung möglich
„Drei Milliarden biochemisch gespeicherte „Buchstaben“ umfasst unser Erbgut mit seinen ungefähr 22 000 Genen.“ (Quelle: tagesspiegel.de)
Die DNA eines jeden Menschen ist dabei einzigartig. Die technischen Möglichkeiten einer erweiterten DNA-Analyse schreiten dabei ständig fort, sind aber erst im Entstehen begriffen.
Auch für den Bereich der Kriminaltechnik bedeutet der sogenannte „genetische Fingerabdruck“ eine Revolution zur Identifizierung oder aber auch einem Ausschluss von Tatverdächtigen. In diesem Beitrag möchte ich deshalb die Möglichkeiten und rechtlichen Grundlagen der erweiterten DNA-Analyse, sowie die der DNA-Reihenuntersuchung gemäß § 81 h StPO näher betrachten. Weiterlesen