Die Sicherstellung und Beschlagnahme von Mobiltelefonen
Bei vielen Straftaten werden Mobiltelefone genutzt, sei es, dass über Messenger Dienste Drogen bestellt und Übergaben vereinbart werden, die Mobiltelefone also im Zusammenhang mit einem Drogengeschäft genutzt werden, oder sei es zum Austausch jugend- oder kinderpornographischer Bilder. Damit werden die Mobiltelefone zu Beweismitteln.
Gemäß § 94 StPO sind Gegenstände, die als Beweismittel von Bedeutung sein können, sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen.
Doch was ist bei der Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von Mobiltelefonen rechtlich in Ordnung? Wie verhält sich die gesetzliche Lage, wenn es sich um ein Mobiltelefon eines Kindes oder Jugendlichen handelt?
In diesem Beitrag möchte ich den Unterschied zwischen Beschlagnahme und Sicherstellung von Beweismitteln erklären und diese Fragen näher beleuchten.
Weiterlesen