Jugendstrafrecht: Ihre Rechte als Erziehungsberechtigte
Nicht selten bekommen wir in unserer Kanzlei Anfragen zu Fällen, die das Jugendstrafrecht betreffen.
Häufig melden sich auch besorgte Eltern, die Ihren Kindern zwischen 14 und 18 Jahren im Strafverfahren zur Seite stehen möchten. Hier entsteht schnell die Frage: