Neue Rechtsprechung bei Geschwindigkeitsverstößen
+++ Geschwindigkeitsmessung ohne Datenspeicherung nicht verwertbar;
Verfassungsgerichtshof Saarland kippt bisherige Rechtsprechung zu Geschwindigkeitsverstößen; Bußgeldbescheide teilweise rechtswidrig +++
Im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes befanden sich zum Stichtag 01.01.2019 rund 3,1 Millionen Eintragungen wegen Geschwindigkeitsverstößen.
Da Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen Massenverfahren sind, sind diese auf eine Vereinfachung des Verfahrensganges ausgerichtet.