Bußgelder wegen Verstößen gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Aufgrund § 32 S. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.
Wie mittlerweile wohl jedem bayerischem Bürger bekannt sein müsste, hat die Bayerische Staatsregierung mit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 27.03.2020 von diesem Recht Gebrauch gemacht. Weiterlesen