Neue Tatbestände für unrichtige Impfausweise im StGB
Seit dem 24. Januar 2020, an dem der erste Coronafall auf dem europäischen Kontinent gemeldet wurde, hat sich das Leben der gesamten Bevölkerung verändert. Auch heute, im März 2022, ist unser aller Leben noch immer von der Pandemie beeinflusst.
Neben den Geboten zum Abstand halten und Maske tragen, spielen, oder spielten, auch die COVID-19-Impfungen eine große Rolle zur Teilnahme am öffentlichen Leben. Ob 2G+, 2G oder 3G, wer keinen Impfausweis vorweisen kann, hatte, und hat auch heute noch Probleme Zugang zu Restaurants, Hotels u.v.m. zu erhalten. Dabei kursierten schon bald nach der Einführung der Impfung gefälschte Impfausweise im Netz, für die vom Gesetzgeber keine klare rechtliche Einordnung im Strafgesetzbuch vorlag.
Seit dem 22.11.2021 ist das nun anders. Denn der Gesetzgeber hat mit Gesetz vom 22.11.2021 weitere Tatbestände zur rechtlichen Einordnung von Impfausweisen in das Strafgesetzbuch eingeführt. Welche dies sind, und welche Personengruppen davon wie betroffen sind, möchte ich Ihnen in diesem Blogbeitrag erläutern. Weiterlesen