Jugendlicher Widerstand gegen Vollstreckungspersonen gem. §§ 113 ff. StGB
Der Gesetzgeber hat in den letzten sechs Jahren die Normen zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und zum tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte erheblich verschärft und erweitert. Dabei hat der Gesetzgeber jedoch den jugendtypischen Charakter derartiger Tatbestände aus den Augen verloren. Wieso gerade Jugendliche besonders häufig zum Widerstand gegen Vollstreckungspersonen gem. §§ 113 ff. StGB neigen und, warum deshalb eine gesonderte Behandlung der Tat des jugendlichen Widerstands vorgenommen werden sollte, möchte ich in diesem Beitrag näher erläutern. Weiterlesen